Kosten
Ich arbeite eng mit dem Jugendamt Oberhausen zusammen. Über die Übernahme der Kosten berate ich Sie gerne.
Seit dem 01.08.2013 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§24 Abs. 2 SGBVIII).
Für die Betreuung Ihres Kindes wird ein Elternbeitrag, ähnlich wie in Kindertageseinrichtungen, fällig. Der Elternbeitrag ist nach dem Brutto-Jahreseinkommen gestaffelt und wird pro Betreuungsstunde an die Stadt Oberhausen gezahlt. Hier gilt, wie im Kindergarten, die Geschwisterregelung, d.h. es muss nur ein Beitrag (und zwar der für den teureren Betreuungsplatz) entrichtet werden.
Beitrag 15 Std. wöchentlich nur in Tagespflege
Einkommen in Eurobis 15.000,00 Euro | Kind über 2 Jahren0,00 | Kind unter 2 Jahren0,00 |
Beitrag 25 Std. wöchentlich
Einkommen in Eurobis 15.000,00 | Kind über 2 Jahren0,00 | Kind unter 2 Jahren0,00 |
Beitrag 35 Std. wöchentlich
Einkommen in Eurobis 15.000,00 | Kind über 2 Jahren0,00 | Kind unter 2 Jahren0,00 |
Beitrag 45 Std. wöchentlich
Einkommen in Eurobis 15.000,00 | Kind über 2 Jahren0,00 | Kind unter 2 Jahren0,00 |